Datenschutzerklärung

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Wir haben die DSGVO, die insgesamt die Entwicklung und Diskussion des Datenschutzes und der "Best practices" in den letzten Jahren deutlich geprägt hat, zum Anlass genommen, unsere Artikelserie „Datenschutz für Webseiten“ noch einmal mit einer Aktualisierung zu versehen.

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Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai EU-weit in Kraft. Auf die Betreibenden von Webseiten, die sich speziell an Kinder und Jugendliche richten, kommen jedoch zusätzliche Anforderungen zu.

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Internetseiten haben meist ein Impressum und eine Datenschutzerklärung, außerdem gibt es oft Einwilligungserklärungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Nutzungsbedingungen. Welcher Baustein leistet was und empfiehlt sich für Regelungen zum Datenschutz?

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Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – europaweit. Von den neuen Datenschutzvorschriften sind nicht nur große Unternehmen, sondern auch KMU, Einzelunternehmer, Freiberufler und auch Vereine betroffen. Da die DSGVO auch spezielle Schutzvorschriften für Kinder und Jugendliche enthält, besteht für Angebote, die sich explizit an Kinder richten, ganz besonderer Handlungsbedarf. Wir schauen uns in diesem Artikel die für alle Webseitenbetreiber notwendigen Schritte, vor allem aber die besonderen Anforderungen der DSGVO an Kinderseiten genauer an.